VG Würzburg: Armenien, Rücknahme eines Abschiebungsverbotes, Täuschung über Staatsangehörigkeit und wesentliche Umstände, Rechtskraftwirkung eines Urteils, Durchbrechung der Rechtskraft bei Urteilsmissbrauch, bejaht, Abschiebungsverbote hinsichtlich zutreffendem Herkunftsland, verneint, Abschiebungsverbot, Rücknahmeentscheidung, Rechtskraftdurchbrechung, Täuschung im Asylverfahren, Familienrückkehrprognose, humanitäre Bedingungen, Kostenentscheidung
Urteil vom 08.04.2026 – W 6 K 25.35525